Schülerbeförderung SJ 2023_24
Informationen zur Schülerbeförderung
Werte Eltern,
zum Beginn des neuen Schuljahres 2023/24 wurden die neue Schulbezirks- und Kapazitätssatzung sowie die neue Schulbeförderungssatzung beschlossen (siehe Amtsblatt).
In der Schülerbeförderungssatzung wurden folgende Änderungen vorgenommen:
1. Kostenerstattung bei Nutzung eines PKW zur Schülerbeförderung wird zur Ausnahme,
2. Änderung des Verfahrens bei der Fahrkostenrückerstattung,
3. Weg von der Haustür des Schülers zur Haltestelle des ÖPNV liegt in der Verantwortung der
Erziehungsberechtigten (keine Beförderung mehr durch Landkreis).
Nachstehend geben wir Ihnen diese Informationen nochmals wie folgt bekannt:
2. Merkblatt_für Änderungen der Fahrkostenrückerstattung_Sj_23/24.pdf,
3. FAQ Schülerbeföderungssatzung.pdf
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