Online-Antrag Fahrtkostenrückerstattung
Liebe Eltern,
im Rahmen der Umsetzung der Vorgaben aus dem Onlinezugangsdatengesetz stellt der Landkreis Saalekreis als Träger der Schülerbeförderung die Beantragung der Rückerstattung der Fahrtkosten, analog der Ihnen bereits bekannten Verfahrensweise bei der Beantragung des Schülerfahrausweises, auf eine digitale Verfahrensweise um.
Die Beantragung der Fahrtkosten ist durch die Erziehungsberechtigten dann ab 16.03.2026 über die Homepage des Landkreises Saalekreis unter folgendem Link vorzunehmen:
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Fortführung des Deutschlandtickets bis zum 31.12.2026
Der Kreistag des Saalekreises hat in seiner Sitzung am 10.12.2025 die die Fortführung des Deutschlandtickets bis zum 31.12.2026 als Schülerfahrausweis beschlossen.
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Informationen:
Einführung des "Haltens auf Fahrgastwunsch" auf der Linie 5 ab 01.01.2025
Wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 1. Januar 2025 auf der Straßenbahnlinie 5 zwischen Halle (ab Haltestelle Florian-Geyer-Platz) und Bad Dürrenberg, Markt eine neue Regelung eingeführt wird:
Die Bahn hält an den Haltestellen dieses Streckenabschnitts künftig nur noch auf Fahrgastwunsch.
Diese Maßnahme orientiert sich an der bewährten Praxis anderer Bus- und Bahnlinien und verfolgt das Ziel, die Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Anschlusssicherung der Linie 5 zu erhöhen. Zusätzlich tragen die Fahrgäste durch das Vermeiden unnötiger Stopps und energieintensiver Anfahrvorgänge zur Energieeinsparung bei.
Für die Fahrgäste bedeutet dies:
• Fahrgäste, die an der nächsten Haltestelle aussteigen möchten, drücken im Fahrzeug rechtzeitig
den Haltewunsch-Knopf.
• Fahrgäste, die zusteigen möchten, machen dies durch ihre Anwesenheit an der Haltestelle
deutlich.
Um auf die neue Regelung hinzuweisen, wird an den betroffenen Haltestellen der Hinweis „Straßenbahn hält nur bei Bedarf“ angebracht.
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Schülerbeförderung SJ 2025_26
Informationen zur Schülerbeförderung
Werte Eltern,
zum Beginn des neuen Schuljahres 2023/24 wurden die neue Schulbezirks- und Kapazitätssatzung sowie die neue Schulbeförderungssatzung beschlossen (siehe Amtsblatt).
In der Schülerbeförderungssatzung wurden folgende Änderungen vorgenommen:
1. Kostenerstattung bei Nutzung eines PKW zur Schülerbeförderung wird zur Ausnahme,
2. Änderung des Verfahrens bei der Fahrkostenrückerstattung,
3. Weg von der Haustür des Schülers zur Haltestelle des ÖPNV liegt in der Verantwortung der
Erziehungsberechtigten (keine Beförderung mehr durch Landkreis).
Nachstehend geben wir Ihnen diese Informationen nochmals wie folgt bekannt:
2. Merkblatt_für Änderungen der Fahrkostenrückerstattung_Sj_23/24.pdf,
3. FAQ Schülerbeföderungssatzung.pdf
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