Schulschwimmen
Das Schulschwimmen findet bei uns an der Grundschule im 2. Schuljahr, meist im 1. Halbjahr statt.
Hierzu einige wichtige Info´s:
Das Land Sachsen-Anhalt hat mit dem Schuljahr 2021/22 einen verbindlichen Schulschwimmpass für alle Schülerinnen und Schüler eingeführt, der die Dokumentation des Schwimmen Lernens, bezogen auf ein vierstufiges Niveaustufenkonzept, bundesweit vereinheitlicht.
.jpeg)
Er beinhaltet vier Niveaustufen
1. Wassergewöhnung,
2. Grundfertigkeiten,
3. Basisstufe schwimmen können,
4. Sicher schwimmen können,
die von den Schwimmlehrkräften festgestellt werden. Der Schwimmpass ist sorgfältig aufzubewahren und dient auch beim Wechsel an weiterführende Schulen oder Einrichtungen als Nachweis des erworbenen Schwimmvermögens.
Die Vergabe des Deutschen Schwimmpasses für Kinder in Bronze, Silber ist weiterhin eine freiwillige Leistung seitens der Schwimmlehrkräfte und kann parallel erfolgen.
Info:
Die Schwimmstufe/Abzeichen Gold ist erst ab 12 Jahre möglich und somit nicht in der Grundschule abnehmbar.
(Quelle: Schulleiterbrief Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt vom 24.06.2024)
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Fortführung der Schwimmgutscheine bis 2026
(Quelle: https://landesschulamt.sachsen-anhalt.de/themen/ausserunterrichtlicher-schulsport/schwimmgutscheine
Das Bildungsministerium bietet seit dem 01.08.2022 Schülerinnen und Schülern aller Schulformen, welche in den Schuljahren 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023 nach Abschluss des schulischen Schwimmunterrichts keine hinreichende Schwimmfähigkeit erreicht haben, unentgeltlich Schwimmgutscheine an.
Schülerinnen und Schüler, die bereits einen Schwimmgutschein (Gültigkeit bis 15.12.2023 oder 15.12.2025) erhalten haben, können diesen Gutschein ebenfalls bis zum 30.11.2026 bei einem Anbieter ihrer Wahl einlösen.
Bei Schwierigkeiten wegen Verweigerung der Annahme durch die Schwimmkursanbieter von Gutscheinen (Gültigkeit 15.12.2023 und 15.12.2025) auf Grund der überschrittenen Gültigkeit oder der bundesweiten Ausweitung können wir Ihnen einen neuen Gutschein (Gültigkeit 30.11.2026) auszustellen.
Der Gutschein kann überdies bei jedem Anbieter von Schwimmkursen deutschlandweit eingelöst werden, wenn dieser die Mindestanforderungen erfüllt. Mit Vorlage des Gutscheins kann der Schwimmkurs durch den Anbieter durchgeführt werden. Die Schülerin/der Schüler erhält am Ende des Schwimmkurses eine Kopie zum Nachweis der erzielten Leistungen.
Hat die Schülerin/der Schüler mindestens das Schwimmabzeichen in Bronze erworben ist der Schulschwimmpass nachträglich vollständig auszufüllen. Andernfalls ist eine Leistungsüberprüfung notwendig und der Schulschwimmpass um die erzielten Leistungen zu ergänzen.
Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an einem außerschulischen Schwimmkurs ist freiwillig und hat keine Auswirkung auf die Benotung.

